Fotos: Brillux
Die Welt, in der wir leben, ist eine Welt des Sehens. Fast 80 Prozent aller Informationen nehmen wir mit den Augen auf. Wenn sich die Sehkraft aus unterschiedlichsten Gründen vermindert – und das wird sie spätestens im Alter zunehmend und unaufhaltsam –, wird die Selbstständigkeit der Betroffenen automatisch gravierend eingeschränkt. Die Relevanz visueller Barrierefreiheit steht damit außer Frage und zieht in allen öffentlichen Gebäuden ein Umdenken mit sich. So soll bis 2030 in Österreich der nationale Aktionsplan Behinderung 2023-2030 umgesetzt werden, der die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen verbessern soll. Die Bedürfnisse von Blinden und Seheingeschränkten spielen in ÖNORM B1600 eine wichtige Rolle.
Es geht darum, nicht nur Herkömmliches an die im Sehen eingeschränkte Nutzer anzupassen, sondern von Beginn an so zu planen und zu gestalten, dass die Bauten für betroffene Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar, für alle komfortabel und damit nachhaltig sind. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen des Gesundheitswesens, Senioreneinrichtungen, sonderpädagogische Einrichtungen, empfiehlt sich aber auch für alle öffentlichen Bauten und damit für Einrichtungen des Kultur- und Bildungswesens – also Museen, Theater, Kindergärten und Schulen – Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten sowie Sport- und Freizeitstätten uvm.
Es gibt keine offizielle Statistik zu Menschen mit Behinderungen. Hochrechnungen gehen von circa 2 Millionen Personen aus, die bei Aktivitäten des Alltagslebens gesundheitsbedingt etwas oder stark eingeschränkt sind. Das entspricht ca. 25 % der österreichischen Bevölkerung. Blinde bzw. hochgradig seheingeschränkte Menschen werden ebenfalls nur hochgerechnet. In den letzten 10 Jahren stieg der Bevölkerungsanteil der Über-65-Jährigen in Folge an, was sich bis 2070 so fortsetzen wird. Mit dem erfreulichen Anstieg der Lebenserwartung der österreichischen Bevölkerung ist auch eine Zunahme von Augenerkrankungen verbunden. Mehr als 83% aller blinden und sehbehinderten Menschen sind über 50 Jahre alt, mit deutlicher Tendenz, dass die Einschränkung immer häufiger im jüngeren Alter beginnt.
Darüber hinaus ist eine auf den ersten Blick sichtbare und eindeutige Raumorganisation für jeden angenehm – auch für Menschen ohne Einschränkung. Visuelle Barrierefreiheit betrifft neben funktionierenden Wege-Leit-Systemen sowohl die Farbigkeit und Blendfreiheit von Wänden, Decken, Böden und Lichtquellen als auch die Farbigkeit und Materialität von Türen, Zargen, Fenstern, Säulen und Zonierungen sowie inneren Erschließungen.
die Entwicklung einer neuen, nicht ausgrenzenden Raum-Ästhetik mit maximaler Erkennbarkeit aller raumwirkenden Elemente für alle Nutzer.
Die gestalterischen Vorgaben, die durch die 2013 in Kraft getretene und 2023 überarbeitete ÖNORM B 1600 DIN zur visuellen Barrierefreiheit formuliert wurden, erfordern von Architekten und Planern ein neues Gestaltungsbewusstsein. Sind heute homogene Flächenbündigkeiten, minimalistische Konzepte, ganzheitliche Ton-in-Ton-Farbplanungen anerkannt und häufig gewünscht und gewollt, wird der Fokus künftig auf (Helligkeits-) Kontraste gerichtet sein müssen. Wurden bisher Raumgrenzen häufig aufgelöst, Türen, Griffe und Säulen in den Hintergrund gestaltet, so fordert die ÖNORM hinsichtlich der visuellen Barrierefreiheit, eben diese zu betonen – Türen, Zargen und Konturen deutlich zu markieren, Böden von Wänden in ausreichendem Kontrast zu trennen und Barrieren wie Säulen stark kenntlich zu machen.
Brillux hilft Ihnen, die Forderungen zu erfüllen und frühzeitig mit Beginn der Planung von öffentlichen Gebäuden die Farbkonzeption mitzudenken. Berechnen Sie die entsprechend geforderten Kontrastwerte für Ihr individuelles Farbkonzept mit dem Brillux Kontrastrechner und lassen Sie sich in der Brillux Akademie beraten und schulen.
Rund 3,5 Millionen Personen sind in Österreich Brillenträger oder haben Kontaktlinsen. Die Tendenz zur Kurzsichtigkeit ist stark steigend. Man geht derzeit von 37 % der Gesamtbevölkerung aus.
In Österreich werden jährlich rund 80.000 Menschen in Zusammenhang mit dem Grauen Star behandelt. Hochgerechnet gibt es etwa 200.000 Betroffene. 90.000 Österreicher sind am Glaukom erkrankt, rund 200.000 leiden an Altersbedingter Makula-Degeneration, etwa 4.000 an erblichen Netzhautfehlbildungen. Sie alle werden ebenso schleichend daran erblinden wie die ca. 30 % der 600.000 Diabetikern an Diabetischer Retinopathie. D. h. derzeit leiden ca. 6 % der Gesamtbevölkerung an Augenkrankheiten, die zur Erblindung führen, Tendenz steigend.
Blick nach Deutschland: Der Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren ist von 1950 bis 2012 von 10 % auf 18 % und bis 2023 auf 22,3 % gestiegen. Für das Jahr 2030 rechnet man mit 25 %, im Jahr 2060 mit 33 % Bevölkerungsanteil. Prognosen besagen: Im Jahr 2030 werden 62 % der Gesamtbevölkerung Probleme mit den Augen haben, darin eingerechnet ca. 20 % der Gesamtbevölkerung, die an Augenkrankheiten leiden, die zur Erblindung führen. Eine statistische Entwicklung, die auf Grund der demografischen Entwicklung etwas verzögert auch auf Österreich zutreffen kann.
Weitere Infos zu Augenkrankheiten mit Sehbehinderungssimulation
Für jeden Farbton kann man den Hellbezugswert (HBW) ermitteln. Dieser gibt die Helligkeit einer Körperfarbe ohne Berücksichtigung von Beleuchtung, Reflexion, Glanzgrad oder Struktur an und beschreibt den Anteil des auf eine Oberfläche auftreffenden sichtbaren Lichts, der von dieser Oberfläche reflektiert wird. Helle Töne verfügen über hohe Werte, dunkle Töne über niedrige Werte.
Dagegen hängt die messbare Leuchtdichte, auch Lichtreflexionsgrad (LRV) bezeichnet, neben der Beleuchtungsstärke und dem Einstrahlwinkel des Lichts auch vom Reflexionsgrad des Materials bzw. der Oberflächenstruktur und -beschaffenheit ab; somit wird auch die Beleuchtung des Raums mit eingemessen, was bei den HBW gänzlich ausgeschlossen ist. Der LRV (Lichtreflexionsgrad) ist somit die Gesamtmenge des sichtbaren und nutzbaren Lichtes, das von einer Oberfläche in alle Richtungen und bei allen Wellenlängen reflektiert wird, wenn sie von einer Lichtquelle beleuchtet wird. Je größer die Differenz, umso stärker ist der Kontrast. In der Praxis können Kontraste von maximal 0,89 erzielt werden.
Als Leuchtdichtekontrast wird der vom menschlichen Auge wahrgenommene Helligkeitsunterschied zweier benachbarter farbiger Flächen bezeichnet. Anhand dieses Wertes kann festgestellt werden, ob es sich um eine kontrastreiche Raumgestaltung handelt, wie sie von der ÖNORM B 1600 gefordert wird.
Um Kontraste gut wahrnehmen zu können, ist u. a. eine angemessene Beleuchtung erforderlich. Ebenso wie zu geringe Beleuchtung kann eine zu intensive Beleuchtung (Blendung oder spiegelnde Reflexion) dazu führen, dass physikalische Kontraste vom Betrachter nicht entsprechend aufgenommen werden können. Glänzende Oberflächen erzeugen u. a. durch eine auf sie gerichtete Beleuchtung erhebliche Kontrastminderungen oder Blendungswirkungen, die die Informationsaufnahme beeinträchtigen oder gar unmöglich machen.
Eine exakte Kontrastbestimmung kann nur mit sogenannten Leuchtdichte-Messgeräten erfolgen, da nur diese auch Struktur, Glanzgrad bzw. Reflexion und Beleuchtung berücksichtigen. Errechnen lässt sich der Wert mit der sogenannten Michelson-Formel.
Die ÖNORM B1600 fordert einen Mindestkontrastwert von ≥ 0,3, mit dem sich beispielsweise Markierung, die der Führung und Orientierung dienen (taktile Bodenelemente. flächige Markierungen, der Orientierung dienende Akzentflächen, Raum- und Ausstattungselemente wie z.B. Türen/Zargen/Türrahmen/Türdrücker und Möblierung wie z.B. Stühle/Tische) vom jeweiligen Hintergrund abheben müssen. Das bedeutet, dass dieser Kontrast auch zwischen Wand und Boden eingehalten werden muss, um die Erkennbarkeit der Raumgrenzen zu gewährleisten.
Für die Kennzeichnung von Gefahrenstellen mit Absturzgefahr, Warn- und Sicherheitslinien sowie die Stufenmarkierung wird ein Mindestkontrastwert von ≥ 0,4 gefordert.
Bedienelemente sowie potenzielle Gefahren und Hindernisse wie z. B. Glastüren und Stützen, sowie Beschilderung/Beschriftung und Leitsysteme ist ein Mindestkontrastwert von ≥ 0,5 gefordert.
Geht man von matten, unstrukturierten Oberflächen und ausreichender gleichmäßiger und blendfreier Beleuchtung aus, kann man mit dem Brillux Kontrastrechner auf Basis der Hellbezugswerte näherungsweise schnell den vorhandenen visuellen Kontrastwert oder den nötigen Hellbezugswert der zweiten Farbe ermitteln.
Kontrast berechnen: Vergleichen Sie zwei Scala-Farbwerte und lassen Sie sich berechnen, ob der Kontrast den Anforderungen genügt.
Hellbezugswert ermitteln: Von einem Ausgangsfarbton gelangen Sie anhand des gewünschten Kontrasts zum benötigten Hellbezugswert einer zweiten Farbe. Mit dem Brillux Color Diamond lässt sich schnell und sicher ein Farbton und sein Hellbezugswert ermitteln.
Eine kontrastreiche Gestaltung von Räumen beeinflusst entscheidend die Orientierungsmöglichkeit in Gebäuden und Räumen. Kontrastarme Räume verunsichern und Menschen mit Sehschwächen verlieren leicht die Orientierung.
„Eine der Voraussetzungen für die Orientierung im Innenbereich ist eine klare Erkennbarkeit der Raumgrenzen. Dies kann beispielsweise durch die kontrastreiche Gestaltung der Fußböden und Wände oder durch eine markante Gestaltung der Fußleisten oder Türzargen erreicht werden.“ fordert die DIN 18040. Wände und Böden sollen durch eine kontrastierende Gestaltung unterscheidbar sein.
Visuelle Informationen wie z.B. Wegweiser und Raumnummern sollten auch für sehbehinderte Menschen sichtbar und erkennbar sein. Die wichtigsten Einflussfaktoren auf das Sehen und Erkennen sind
Informationen dürfen durch Blendungen, Spiegelungen und Schattenbildungen nicht beeinträchtigt werden. Sie müssen hinsichtlich der Leuchtdichte zu ihrem Umfeld einen visuellen Kontrast aufweisen. Je höher der Leuchtdichtekontrast, desto besser ist die Erkennbarkeit. Hohe Kontrastwerte ergeben Schwarz-Weiß- bzw. Helldunkel-Kombinationen.
Um Personen mit erhöhter Blendempfindlichkeit nicht zusätzlich zu belasten, sind Direktblendung durch Tageslicht oder Leuchten sowie Reflexblendung durch Spiegelung heller Flächen auf glänzenden Oberflächen zu vermeiden. Die Augen versuchen sowohl auf die spiegelnde Fläche als auch auf das Spiegelbild zu fokussieren. Es kommt zu visueller Fehlbeanspruchung – auch bei nicht Seheingeschränkten.
Farbgestaltung ist eine sensible, subjektive, hinsichtlich visueller Barrierefreiheit aber auch eine berechenbare Angelegenheit. Der Brillux Objektservice unterstützt Sie gern:
persönliche Bestandsanalyse vor Ort – Aufnahme besonderer Gegebenheiten und Farbvorgaben und Gestaltungswünschen
Entwicklung der optimalen Farbgestaltung für Ihr Projekt mit Berücksichtigung der Forderungen der ÖNORM 1600
Anfertigung fotorealistischer 3DVisualisierungen
Beratung über den Einsatz von Brillux Produkten und Empfehlungen zum Beschichtungsaufbau
Immer für Sie da. In allen Projektphasen stellt Brillux Ihnen qualifizierte Technische Berater und Farbdesigner zur Seite, die Sie individuell und kompetent betreuen.