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Die Relevanz visueller Barrierefreiheit

Fotos: Brillux

Die Welt, in der wir leben, ist eine Welt des Sehens. Fast 80 Prozent aller Informationen nehmen wir mit den Augen auf. Wenn sich die Sehkraft aus unterschiedlichsten Gründen vermindert – und das wird sie spätestens im Alter zunehmend und unaufhaltsam –, wird die Selbstständigkeit der Betroffenen automatisch gravierend eingeschränkt. Die Relevanz visueller Barrierefreiheit steht damit außer Frage und zieht in allen öffentlichen Gebäuden ein Umdenken mit sich. So soll bis 2030 in Österreich der nationale Aktionsplan Behinderung 2023-2030 umgesetzt werden, der die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen verbessern soll. Die Bedürfnisse von Blinden und Seheingeschränkten spielen in ÖNORM B1600 eine wichtige Rolle.

Es geht darum, nicht nur Herkömmliches an die im Sehen eingeschränkte Nutzer anzupassen, sondern von Beginn an so zu planen und zu gestalten, dass die Bauten für betroffene Menschen ohne fremde Hilfe nutzbar, für alle komfortabel und damit nachhaltig sind. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen des Gesundheitswesens, Senioreneinrichtungen, sonderpädagogische Einrichtungen, empfiehlt sich aber auch für alle öffentlichen Bauten und damit für Einrichtungen des Kultur- und Bildungswesens – also Museen, Theater, Kindergärten und Schulen – Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten sowie Sport- und Freizeitstätten uvm.

Altersbedingte Veränderungen des Auges und der demografische Wandel

Es gibt keine offizielle Statistik zu Menschen mit Behinderungen. Hochrechnungen gehen von circa 2 Millionen Personen aus, die bei Aktivitäten des Alltagslebens gesundheitsbedingt etwas oder stark eingeschränkt sind. Das entspricht ca. 25 % der österreichischen Bevölkerung. Blinde bzw. hochgradig seheingeschränkte Menschen werden ebenfalls nur hochgerechnet. In den letzten 10 Jahren stieg der Bevölkerungsanteil der Über-65-Jährigen in Folge an, was sich bis 2070 so fortsetzen wird. Mit dem erfreulichen Anstieg der Lebenserwartung der österreichischen Bevölkerung ist auch eine Zunahme von Augenerkrankungen verbunden. Mehr als 83% aller blinden und sehbehinderten Menschen sind über 50 Jahre alt, mit deutlicher Tendenz, dass die Einschränkung immer häufiger im jüngeren Alter beginnt.

Darüber hinaus ist eine auf den ersten Blick sichtbare und eindeutige Raumorganisation für jeden angenehm – auch für Menschen ohne Einschränkung. Visuelle Barrierefreiheit betrifft neben funktionierenden Wege-Leit-Systemen sowohl die Farbigkeit und Blendfreiheit von Wänden, Decken, Böden und Lichtquellen als auch die Farbigkeit und Materialität von Türen, Zargen, Fenstern, Säulen und Zonierungen sowie inneren Erschließungen.

 

Die Herausforderung für Planer:

die Entwicklung einer neuen, nicht ausgrenzenden Raum-Ästhetik mit maximaler Erkennbarkeit aller raumwirkenden Elemente für alle Nutzer.

 

Gestaltungsbewusstsein neu entwickeln

Die gestalterischen Vorgaben, die durch die 2013 in Kraft getretene und 2023 überarbeitete ÖNORM B 1600 DIN zur visuellen Barrierefreiheit formuliert wurden, erfordern von Architekten und Planern ein neues Gestaltungsbewusstsein. Sind heute homogene Flächenbündigkeiten, minimalistische Konzepte, ganzheitliche Ton-in-Ton-Farbplanungen anerkannt und häufig gewünscht und gewollt, wird der Fokus künftig auf (Helligkeits-) Kontraste gerichtet sein müssen. Wurden bisher Raumgrenzen häufig aufgelöst, Türen, Griffe und Säulen in den Hintergrund gestaltet, so fordert die ÖNORM hinsichtlich der visuellen Barrierefreiheit, eben diese zu betonen – Türen, Zargen und Konturen deutlich zu markieren, Böden von Wänden in ausreichendem Kontrast zu trennen und Barrieren wie Säulen stark kenntlich zu machen.

Brillux hilft Ihnen, die Forderungen zu erfüllen und frühzeitig mit Beginn der Planung von öffentlichen Gebäuden die Farbkonzeption mitzudenken. Berechnen Sie die entsprechend geforderten Kontrastwerte für Ihr individuelles Farbkonzept mit dem Brillux Kontrastrechner und lassen Sie sich in der Brillux Akademie beraten und schulen.

 

 

Von einer visuellen Einschränkung sind mehr Menschen betroffen als man denkt:

Rund 3,5 Millionen Personen sind in Österreich Brillenträger oder haben Kontaktlinsen. Die Tendenz zur Kurzsichtigkeit ist stark steigend. Man geht derzeit von 37 % der Gesamtbevölkerung aus.

In Österreich werden jährlich rund 80.000 Menschen in Zusammenhang mit dem Grauen Star behandelt. Hochgerechnet gibt es etwa 200.000 Betroffene. 90.000 Österreicher sind am Glaukom erkrankt, rund 200.000 leiden an Altersbedingter Makula-Degeneration, etwa 4.000 an erblichen Netzhautfehlbildungen. Sie alle werden ebenso schleichend daran erblinden wie die ca. 30 % der 600.000 Diabetikern an Diabetischer Retinopathie. D. h. derzeit leiden ca. 6 % der Gesamtbevölkerung an Augenkrankheiten, die zur Erblindung führen, Tendenz steigend.

Blick nach Deutschland: Der Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren ist von 1950 bis 2012 von 10 % auf 18 % und bis 2023 auf 22,3 % gestiegen. Für das Jahr 2030 rechnet man mit 25 %, im Jahr 2060 mit 33 % Bevölkerungsanteil. Prognosen besagen: Im Jahr 2030 werden 62 % der Gesamtbevölkerung Probleme mit den Augen haben, darin eingerechnet ca. 20 % der Gesamtbevölkerung, die an Augenkrankheiten leiden, die zur Erblindung führen. Eine statistische Entwicklung, die auf Grund der demografischen Entwicklung etwas verzögert auch auf Österreich zutreffen kann.

Weitere Infos zu Augenkrankheiten mit Sehbehinderungssimulation

  • <p>(1) Die geforderten Kontraste werden bei dieser Ton-in-Ton-Farbgestaltung nicht erfüllt. Die Hellbezugswerte von Wand, Tür, Beschriftung und Boden sind nicht kontrastreich genug – der helle und glänzende Handlauf ist gar nicht erkennbar.</p>

    (1) Die geforderten Kontraste werden bei dieser Ton-in-Ton-Farbgestaltung nicht erfüllt. Die Hellbezugswerte von Wand,…

  • <p>(2) Durch den Einsatz von Farbtönen mit kontrastreicheren Hellbezugswert an Tür, Zimmernummer, Handlauf und Fußleiste wird den Anforderungen der DIN 18040-1 entsprochen.</p>

    (2) Durch den Einsatz von Farbtönen mit kontrastreicheren Hellbezugswert an Tür, Zimmernummer, Handlauf und Fußleiste…

  • <p>Wenn die Körperfarben der Raumelemente Tür, Wand und Boden nicht den gewünschten Kontrast hervorbringen, können durch kontrastreichs Absetzen&nbsp; (in diesem Fall ein abgetöntes Weiß) entsprechende Kontrastwerte geschaffen werden.</p>

    Wenn die Körperfarben der Raumelemente Tür, Wand und Boden nicht den gewünschten Kontrast hervorbringen, können durch…

Hellbezugswerte und Leuchtdichtekontrast

Für jeden Farbton kann man den Hellbezugswert (HBW) ermitteln. Dieser gibt die Helligkeit einer Körperfarbe ohne Berücksichtigung von Beleuchtung, Reflexion, Glanzgrad oder Struktur an und beschreibt den Anteil des auf eine Oberfläche auftreffenden sichtbaren Lichts, der von dieser Oberfläche reflektiert wird. Helle Töne verfügen über hohe Werte, dunkle Töne über niedrige Werte.

Dagegen hängt die messbare Leuchtdichte, auch Lichtreflexionsgrad (LRV) bezeichnet, neben der Beleuchtungsstärke und dem Einstrahlwinkel des Lichts auch vom Reflexionsgrad des Materials bzw. der Oberflächenstruktur und -beschaffenheit ab; somit wird auch die Beleuchtung des Raums mit eingemessen, was bei den HBW gänzlich ausgeschlossen ist. Der LRV (Lichtreflexionsgrad) ist somit die Gesamtmenge des sichtbaren und nutzbaren Lichtes, das von einer Oberfläche in alle Richtungen und bei allen Wellenlängen reflektiert wird, wenn sie von einer Lichtquelle beleuchtet wird. Je größer die Differenz, umso stärker ist der Kontrast. In der Praxis können Kontraste von maximal 0,89 erzielt werden.

Als Leuchtdichtekontrast wird der vom menschlichen Auge wahrgenommene Helligkeitsunterschied zweier benachbarter farbiger Flächen bezeichnet. Anhand dieses Wertes kann festgestellt werden, ob es sich um eine kontrastreiche Raumgestaltung handelt, wie sie von der ÖNORM B 1600 gefordert wird.

Einflussfaktoren auf Kontraste

Um Kontraste gut wahrnehmen zu können, ist u. a. eine angemessene Beleuchtung erforderlich. Ebenso wie zu geringe Beleuchtung kann eine zu intensive Beleuchtung (Blendung oder spiegelnde Reflexion) dazu führen, dass physikalische Kontraste vom Betrachter nicht entsprechend aufgenommen werden können. Glänzende Oberflächen erzeugen u. a. durch eine auf sie gerichtete Beleuchtung erhebliche Kontrastminderungen oder Blendungswirkungen, die die Informationsaufnahme beeinträchtigen oder gar unmöglich machen.

 

Kontrastermittlung und geforderte Kontrastwerte

Eine exakte Kontrastbestimmung kann nur mit sogenannten Leuchtdichte-Messgeräten erfolgen, da nur diese auch Struktur, Glanzgrad bzw. Reflexion und Beleuchtung berücksichtigen. Errechnen lässt sich der Wert mit der sogenannten Michelson-Formel.

Die ÖNORM B1600 fordert einen Mindestkontrastwert von ≥ 0,3, mit dem sich beispielsweise Markierung, die der Führung und Orientierung dienen (taktile Bodenelemente. flächige Markierungen,  der Orientierung dienende Akzentflächen, Raum- und Ausstattungselemente wie z.B. Türen/Zargen/Türrahmen/Türdrücker und Möblierung wie z.B. Stühle/Tische) vom jeweiligen Hintergrund abheben müssen. Das bedeutet, dass dieser Kontrast auch zwischen ­Wand und Boden eingehalten werden muss, um die Erkennbarkeit der Raumgrenzen zu gewährleisten.

Für die Kennzeichnung von Gefahrenstellen mit Absturzgefahr, Warn- und Sicherheitslinien sowie die Stufenmarkierung wird ein Mindestkontrastwert von ≥ 0,4 gefordert.

Bedienelemente sowie potenzielle Gefahren und Hindernisse wie z. B. Glastüren und  Stützen, sowie Beschilderung/Beschriftung und Leitsysteme ist ein Mindestkontrastwert von ≥ 0,5 gefordert. 

LeuchtdichteKontrastrechner

Geht man von matten, unstrukturierten Oberflächen und ausreichender gleichmäßiger und blendfreier Beleuchtung aus, kann man mit dem Brillux Kontrastrechner auf Basis der Hellbezugswerte näherungsweise schnell den vorhandenen visuellen Kontrastwert oder den nötigen Hellbezugswert der zweiten Farbe ermitteln.

 

Die Funktionen des Kontrastrechners

Kontrast berechnen: Vergleichen Sie zwei Scala-Farbwerte und lassen Sie sich berechnen, ob der Kontrast den Anforderungen genügt.

Hellbezugswert ermitteln: Von einem Ausgangsfarbton gelangen Sie anhand des gewünschten Kontrasts zum benötigten Hellbezugswert einer zweiten Farbe. Mit dem Brillux Color Diamond lässt sich schnell und sicher ein Farbton und sein Hellbezugswert ermitteln.

 
  • <p><strong>*Hinweis</strong>: Der auf Basis der Hellbezugswerte errechnete Kontrastwert stellt keine exakte Messung dar, sondern liefert nur einen Näherungswert. Da nur selten vollständig matte und glatte Oberflächen vorhanden sind, empfehlen wir, sicherheitshalber einen Kontrastkorrekturwert von 0,1 einzurechnen, d. h. statt dem geforderten Kontrast von 0,3 einen Kontrast von 0,4 einzuplanen.</p>

    *Hinweis: Der auf Basis der Hellbezugswerte errechnete Kontrastwert stellt keine exakte Messung dar, sondern liefert nur…

Eine kontrastreiche Gestaltung schafft Sicherheit und unterstützt die Selbständigkeit

Eine kontrastreiche Gestaltung von Räumen beeinflusst entscheidend die Orientierungsmöglichkeit in Gebäuden und Räumen. Kontrastarme Räume verunsichern und Menschen mit Sehschwächen verlieren leicht die Orientierung.

„Eine der Voraussetzungen für die Orientierung im Innenbereich ist eine klare Erkennbarkeit der Raumgrenzen. Dies kann beispielsweise durch die kontrastreiche Gestaltung der Fußböden und Wände oder durch eine markante Gestaltung der Fußleisten oder Türzargen erreicht werden.“ fordert die DIN 18040. Wände und Böden sollen durch eine kontrastierende Gestaltung unterscheidbar sein.

Für Markierungen, die der Führung und Orientierung dienen, wie z. B. flächige Markierungen wie beispielsweise der Orientierung dienende Akzentflächen, Raum- und Ausstattungselemente wie z.B. Türen/Zargen/Türrahmen/Türdrücker und Möblierung wie z.B. Stühle/Tische und deren Erkennbarkeit von vor dem jeweiligen Hintergrund fordert die ÖNORM 1600 einen Kontrast von ≥0,3. Gleiches gilt für die Unterscheidbarkeit von Boden und Wand.

Durch den Kontrast ≥0,3 zwischen Wand und Boden wird die klare Erkennbarkeit der Raumgrenzen gewährleistet. Die Türen mit ihren Zargen setzen sich ebenfalls im geforderten Kontrast ≥0,3  von den Wänden ab.

Türen mit ihren Zargen, Fenster, Treppen und Aufzüge müssen sich immer im Kontrast ≥0,3 von den Wänden abheben. Für den Handlauf als Bedienelement gilt ein Kontrast ≥0,5. Der Wandvorsprung ist als „Hindernis“ zu betrachten und muss sich ebenfalls im Kontrast von  ≥0,5 absetzen - auch im Bereich Wand/Boden, was hier durch die weiße Fußleiste und Rammschutz erreicht wird. 

Eine der Voraussetzungen für die Orientierung im Innenbereich ist eine klare Erkennbarkeit der Raumgrenzen. Dies wurde durch die kontrastreiche Fußleiste (Kontrast ≥0,5) erreicht. Die Handläufe gelten als Bedienelemente und müssen sich im (Kontrast ≥0,5 absetzen. Die Türen setzen sich im Kontrast ≥0,3 von den Wänden ab, um auch bei nicht ausreichender Beleuchtung und Menschen mit Seheinschränkungen eine bessere Orientierung zu ermöglichen.

Trotz dunkler Wände und dunklem Boden und damit fehlenden Kontrastes werden mittels der weißen Fußleisten die Raumgrenzen deutlich erkennbar. Auch Seheingeschränkte können sich hier sicher orientieren.

Türen mit ihren Zargen, Fenster, Treppen und Aufzüge sollen sich immer kontrastreich (Kontrast ≥0,3) von den Wänden abheben. Hier sorgen die dunklen Zargen für den Kontrast zur Wand und damit zur bessere Orientierung für Menschen mit Seheinschränkungen.

Handläufe müssen sich visuell kontrastierend vom Hintergrund abheben. Als Bedienelement wird ein Kontrast ≥0,5 gefordert.

Handläufe müssen sich visuell kontrastierend vom jeweiligen Hintergrund abheben.

Auch im Sanitärbereich sollten sich Ausstattungselemente visuell kontrastreich von ihrer Umgebung abheben, damit sie einfach wahrnehmbar sind. Bedienelemente müssen sich im Kontrast ≥0,5 absetzen, hierzu zählen auch die Stützklappgriffe. Die Farbtöne von Stützklappgriff und Hocker (Möbel, Kontrast ≥0,3) werden hinsichtlich des Leuchtdichtekontrastes nicht an der Wand gemessen, sondern aufgrund der Perspektive des Nutzers an der Helligkeit des Bodens.

Foto HEWI Heinrich Wilke GmbH

Farbgestaltung am Beispiel einer öffentlichen Nutzung (Bürgerbüro, Touristik o. ä.) gemäß ÖNORM 1600 unter Berücksichtigung des Leuchtdichtekontrastes. Die Stützen als raumbildende Elemente gelten als Hindernisse und erfordern einen Kontrast von ≥0,5 zum Boden als auch den Wänden im Kontext. Auch wenn üblicherweise ein Kontrast von 0,4 für Stufenmarkierungen ausreicht, empfiehlt es sich, einen Kontrast von 0,5 anzustreben, da es sich im Alltag um deutliche Gefahrenzonen handelt.

  • <p><strong>Stützen stellen Hindernisse im Raum dar</strong> und sind als <strong>Gefahrenstellen</strong> mit Kontrast ≥0,5 auch für blinde und sehbehinderte Menschen zu sichern.</p>

    Stützen stellen Hindernisse im Raum dar und sind als Gefahrenstellen mit Kontrast ≥0,5 auch für blinde und sehbehinderte…

  • <p>So nehmen im Sehen stark eingeschränkte Menschen diesen Raum wahr. Die Spiegelung auf dem Boden erzeugt zudem starke Reflexionen.</p>

    So nehmen im Sehen stark eingeschränkte Menschen diesen Raum wahr. Die Spiegelung auf dem Boden erzeugt zudem starke…

  • <p><strong>Gefahrenstellen</strong> und <strong>gefährliche Hindernisse </strong>sind für blinde und sehbehinderte Menschen mit <strong>Kontrast </strong><strong>≥0,5</strong> zu sichern. Dies können neben der Stütze auch die Stuhlbeine sein, die schnell zu Stolperfallen werden. Ein ausreichender Kontrast (für Möbel ≥0,3 gefordert, 0,5 als Hindernis empfohlen) macht sie auch für Seheingeschränkte sichtbar.</p>

    Gefahrenstellen und gefährliche Hindernisse sind für blinde und sehbehinderte Menschen mit Kontrast ≥0,5 zu sichern.…

  • <p>Die <strong>Stütze</strong> und das <strong>Podest</strong> stellen gefährliche Hindernisse bzw. Stolperfallen dar.&nbsp; Auch hier ist auf einen ausreichenden Kontrast und entsprechende Beleuchtung zu achten.</p>

    Die Stütze und das Podest stellen gefährliche Hindernisse bzw. Stolperfallen dar.  Auch hier ist auf einen ausreichenden…

Visuelle Informationen wie z.B. Wegweiser und Raumnummern sollten auch für sehbehinderte Menschen sichtbar und erkennbar sein. Die wichtigsten Einflussfaktoren auf das Sehen und Erkennen sind

  • Leuchtdichtekontraste (hell/dunkel)
  • Größe des Sehobjekts
  • Form (z. B. Schrift)
  • räumliche Anordnung (Position) des Sehobjekts
  • Betrachtungsabstand
  • ausreichende und blendfreie Belichtung bzw. Beleuchtung

Informationen dürfen durch Blendungen, Spiegelungen und Schattenbildungen nicht beeinträchtigt werden. Sie müssen hinsichtlich der Leuchtdichte zu ihrem Umfeld einen visuellen Kontrast aufweisen. Je höher der Leuchtdichtekontrast, desto besser ist die Erkennbarkeit. Hohe Kontrastwerte ergeben Schwarz-Weiß- bzw. Helldunkel-Kombinationen.

Um Personen mit erhöhter Blendempfindlichkeit nicht zusätzlich zu belasten, sind  Direktblendung durch Tageslicht oder Leuchten sowie Reflexblendung durch Spiegelung heller Flächen auf glänzenden Oberflächen zu vermeiden. Die Augen versuchen sowohl auf die spiegelnde Fläche als auch auf das Spiegelbild zu fokussieren. Es kommt zu visueller Fehlbeanspruchung – auch bei nicht Seheingeschränkten.

Brillux Objektservice – Unterstützung für Architekten und Planer

Farbgestaltung ist eine sensible, subjektive, hinsichtlich visueller Barrierefreiheit aber auch eine berechenbare Angelegenheit. Der Brillux Objektservice unterstützt Sie gern:

  • persönliche Bestandsanalyse vor Ort – Aufnahme besonderer Gegebenheiten und Farbvorgaben und Gestaltungswünschen

  • Entwicklung der optimalen Farbgestaltung für Ihr Projekt mit Berücksichtigung der Forderungen der ÖNORM 1600

  • Anfertigung fotorealistischer 3DVisualisierungen

  • Beratung über den Einsatz von Brillux Produkten und Empfehlungen zum Beschichtungsaufbau

  • Unterstützung bei technischen und bauphysikalischen Fragestellungen

Immer für Sie da. In allen Projektphasen stellt Brillux Ihnen qualifizierte Technische Berater und Farbdesigner zur Seite, die Sie individuell und kompetent betreuen.

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Unsere technischen Berater betreuen und begleiten jedes Projekt – kompetent, qualifiziert und individuell.

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