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Update Bauvertragsrecht VOB/B vor dem Hintergrund der BGB-Änderung

Es tut sich viel im Baurecht, seit der Gesetzgeber am 01.01.2018 den Bauvertrag in das BGB eingeführt hat. Dabei haben sich die gesetzlichen Regelungen geändert und mit ihr die Rechtsprechung. Das berührt auch Verträge, die über die VOB/B nach diesem Stichtag geschlossen worden sind – z. B. im Bereich Nachtragsmanagement, bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei vertrauten VOB-Bestimmungen, die aufgrund der neuen Gesetzeslage für unwirksam erklärt worden sind. Sich diese Entwicklung vor Augen zu führen, ist ein Muss für diejenigen, die die VOB/B täglich rechtssicher anwenden möchten. Das Seminar gibt ein Update für die Praxis.

Details

Zielgruppe: Inhaber/-innen, Mitarbeitende im Büro

Teilnehmerzahl: max. 12 Personen

Referent: Ari-Daniel Schmitz

Dauer: 1 Tag (09:00–16:00 Uhr)

Seminargebühr: 190,00 € zzgl. MwSt.

Lernziel: Mit dem Seminar werden Ihre Kenntnisse zur VOB/B auf den aktuellen Stand gebracht. Sie erfahren, welche Vorschriften heute noch wirksam bzw. unwirksam sind und wie Sie damit umgehen sollten. Dies schärft die VOB/B-Kenntnisse und verbessert die Verhandlungen rund um den VOB/B-Bauvertrag.

Inhalte

Vorschriften der VOB/B

  • Welche Bedeutung hat die VOB/B und ihre einzelnen Vorschriften?
  • Wo liegen die Probleme im Spannungsfeld zu den gesetzlichen Bestimmungen des BGB?
  • Welche aktuellen Entwicklungen sind praxisrelevant?
  • Welche Lösungsansätze muss man kennen?

 

Im Detail

  • Besonderheiten der VOB/B und VOB/C im Verhältnis zum BGB
  • Anordnungsrecht der VOB/B (§ 1 VOB/B)
  • das „neue“ Vergütungsrecht der VOB/B (§ 2 VOB/B)
  • „Pflichten“ des Auftraggebers und seines Architekten (§ 3)
  • Aktuelles zur Bedenkenanzeige
  • das Sanktionssystem der VOB/B (§ 4 Abs. 7, Abs. 8, 5 Abs. 4 VOB/B)
  • Ansprüche aus Bauzeitenverzug nach VOB/B (§§ 5, 6 VOB/B)
  • Kündigungsrechte des Auftragnehmers (§ 9 VOB/B u.a.)
  • Abnahme und Teilabnahme nach VOB/B (§ 12 VOB/B)
  • Aktuelles zum Mangelmanagement (§13 VOB/B)
  • Abrechnungsvorschriften, insbesondere Skontovereinbarungen
  • (unwirksame) Regelungen zu Sicherheiten am Bau (§18 VOB/B)

Anmeldung

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